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Auch sachlich fehlerhafte Verurteilung des Mieters zur Zustimmung führt zur Mietzinserhöhung

AG Charlottenburg15 C 63/8724.04.1987GE 1988, 257

§ 2 MHG, § 155 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Auch sachlich fehlerhafte Verurteilung des Mieters zur Zustimmung führt zur Mietzinserhöhung; Mietzinserhöhung, Zustimmungsverlangen des Vermieters, Zustimmungserklärung des Mieters, Ersetzung durch Urteil, Nettomiete, Bruttomiete

Leitsatz

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Zur Frage, was die durch Urteil ersetzte Zustimmungserklärung des Mieters umfaßt, wenn das vom Vermieter nach § 2 MHG abgegebene Zustimmungsverlangen sich auf die Nettokaltmiete richtet, die durch Urteil ersetzte Zustimmungserklärung jedoch auf die Bruttomiete.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die Vorschrift des § 2 Abs. 4 MHG bestimmt, daß der Mieter den erhöhten Mietzins von dem Beginn des 3. Kalendermonats ab, der auf den Zugang des Erhöhungsverlangens folgt, dann schuldet, wenn die Zustimmung erteilt ist. Diese Zustimmung liegt im Hinblick auf die Rechtskraft gem. § 894 ZPO vor.

Ob hier ein entsprechender Antrag auf Abschluß eines Änderungsvertrages vorliegt oder nicht, war im Hinblick auf das rechtskräftige Urteil nicht zu prüfen, da es dem Sinn und Zweck des Verfahrens gem. § 2 Abs. 3 MHG zuwiderlaufen würde, da gerade dieses Verfahren der Klärung dient, welcher Mietzins ortsüblich ist. Da die Zustimmungserklärung des Mieters eine Annahme des Antrages auf Abschluß eines Änderungsvertrages darstellt, beinhaltet die Verurteilung des Mieter zugleich die Bejahung des Vorliegens einer entsprechenden Willenserklärung auf Seiten des Vermieters.

Leitsatz

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Anmerkung: Vgl. Anm. Schultz in GE 88, 257