Anzeige des Verwalterwechsels
LG Berlin64 S 321/8519.12.1985GE 1986, 501
§ 535 BGB, § 242 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Anzeige des Verwalterwechsels; Mitteilungspflicht, Vermieter; Hausverwaltung, Wechsel
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Solange der Vermieter den Mieter nicht über einen Wechsel in der Hausverwaltung in Kenntnis gesetzt hat, darf sich der Mieter an die für ihn bislang zuständigen Personen wenden. Allein aus Mieterhöhungserklärungen einer mit der früheren Vermieterin bzw. Hausverwalterin nicht identischen Steuerberaterin ist nicht mit der genügenden Klarheit für den Mieter erkennbar, daß diese Steuerberaterin nunmehr die Hausverwaltung übernommen hat.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Vgl. AG Charlottenburg - 10 C 597/86 - Urt. v. 15.2.1988 in MM 1988, 189