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Anspruch des Zuordnungsberechtigten auf Herausgabe der Mieten einschließlich Umsatzsteuer

BGHV ZR 285/0614.02.2008ZOV 2008, 77

BGB § 988, VermG § 7 Abs. 7 Satz 2; THG §§ 11 Abs. 2, 23; UStG §§ 4 Nr. 12, 9 Abs. 1, 15

Leitsätze

häufig von der Redaktion verfasst

1. Der Zuordnungsbescheid bindet die Zivilgerichte dann nicht, wenn ein Berechtigter am Zuordnungsverfahren nicht beteiligt worden ist.

2. Der Anspruch des Zuordnungsberechtigten, dem später das Grundstück selbst zugeordnet wird, auf Herausgabe der Mieten umfasst auch die Herausgabe der Umsatzsteuer.

(Leitsätze der Redaktion)

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

[...] Die Rechtssache wirft keine entscheidungserheblichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf. Eine Entscheidung ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 543 Abs. 2 ZPO). Der Zuordnungsbescheid bindet zwar die Zivilgerichte mangels Beteiligung des Bekl. nicht, ist aber in der Sache richtig, weil § 1 Abs. 5 THG einen Rechtsübergang nach §§ 11 Abs. 2, 23 THG nicht hindert (Senat, Urt. v. 23. Februar 2001, V ZR 463/99, VIZ 2001, 384, 385). Ein Zuordnungsberechtigter kann nach § 988 BGB Herausgabe der Mieten für ein Grundstück verlangen, das ihm später selbst zugeordnet wird (Senat, Urt. v. 22. Juni 2007, V ZR 136/06, ZOV 2007, 144 = NJW 2008, 221, 222). Die Herausgabe der Mieten umfasst auch Herausgabe der Umsatzsteuer, weil die nach §§ 4 Nr. 12, 9 Abs. 1 UStG mögliche Option für die Umsatzsteuer nicht dazu dient, einen durchlaufenden Posten zu verwalten, sondern einen Vorsteuerabzug nach § 15 UStG zu ermöglichen (Senat, Urt. v. 10. Oktober 2003, V ZR 39/02, ZOV 2004, 15; VIZ 2004, 69, 71; Urt. v. 30. September 2005, V ZR 185/04, ZOV 2005, 359, 360 beide zu § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG). [...]

Hinweis: vgl. auch Urteil vom 14. März 2008 - V ZR 13/07 - ZOV 2008, 85