Anspruch des Untermieters bei Abfindung des Untermieters
BGHII ZR 6/8419.11.1984unveröffentlicht
§ 281 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Anspruch des Untermieters bei Abfindung des Untermieters; Untermietverhältnis, gewerbliches; Untermieter; Beendigung des Hauptmietverhältnisses; Abfindungszahlung; Herausgabe der Abfindung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
§ 281 BGB ist entsprechend anwendbar, wenn der Bestand eines für längere Dauer begründeten Untermietverhältnisses an die Aufrechterhaltung des Hauptmietverhältnisses geknüpft ist und dieses gegen Zahlung einer Abfindung an den Untervermieter vorzeitig aufgehoben wird.