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Anspruch des Untermieters bei Abfindung des Untermieters

BGHII ZR 6/8419.11.1984unveröffentlicht

§ 281 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Anspruch des Untermieters bei Abfindung des Untermieters; Untermietverhältnis, gewerbliches; Untermieter; Beendigung des Hauptmietverhältnisses; Abfindungszahlung; Herausgabe der Abfindung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

§ 281 BGB ist entsprechend anwendbar, wenn der Bestand eines für längere Dauer begründeten Untermietverhältnisses an die Aufrechterhaltung des Hauptmietverhältnisses geknüpft ist und dieses gegen Zahlung einer Abfindung an den Untervermieter vorzeitig aufgehoben wird.