Anspruch des Mieters auf übliche Kochgelegenheit
§ 536 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Anspruch des Mieters auf übliche Kochgelegenheit; Zustand, zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeignet; Kochgelegenheit; Kohleherd; Gasherd
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Vermieter in Berlin genügt seiner Verpflichtung zur Gestellung einer Heiz-, Koch- und Backgelegenheit in der Küche durch einen Kohleherd.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die Bekl. war antragsgemäß zur Aufstellung eines Kohleherdes in der Küche zu verurteilen.
Die weitergehend - auf Aufstellung eines Gasherdes - gerichtete Klage ist dagegen unbegründet. Denn mangels weitergehender Zusicherungen der Bekl. vor/bei Anmietung kann die Kl. grundsätzlich nur die Schaffung einer für die in Rede stehende Wohnung "üblichen" Heizmöglichkeit verlangen. Das ist im vorliegenden Fall die Aufstellung eines Kohle-Kochherdes, wie er nach dem unbestritten gebliebenen Vorbringen der Bekl. in den übrigen Wohnungen im Hause jeweils vorhanden ist.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
(vgl. aber Urt. d. AG Wedding - 4 C 573/85 - vom 25.3.1986).