Anspruch des Mieters auf Erstinstandsetzung
§ 536 BGB, § 539 BGB
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anspruch des Mieters auf Erstinstandsetzung; Zustand, zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeignet
Leitsatz
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Zur Frage, ob der Anspruch des Mieters auf eine Erstrenovierung schon dadurch ausgeschlossen sein kann, daß der Mieter die Wohnung in Kenntnis ihres Zustandes anmietet.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Der Kl. begehrt mit der Klage die sogenannte Erstinstandsetzung der von ihm mit dem Vertrag vom 27. Februar 1987 angemieteten preisgebundenen Altbauwohnung. Dieses grundsätzlich aus § 536 BGB berechtigte Klagebegehren bietet nach Auffassung der Kammer hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 114 ZPO.
Insoweit entspricht es der - bisher - überwiegend vertretenen Rechtsauffassung, die Regelung in § 539 BGB auf den Ausführungsanspruch des Mieters in § 536 BGB keine Anwendung finden zu lassen, so daß danach unerheblich wäre, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang dem Kl. die vorgetragenen Mängel bereits bei Vertragsschluß bekannt waren.
Allerdings hat der BGH im Beschluß vom 1. Juli 1987 (vgl. u.a. in DAS GRUNDEIGENTUM 1987 Seite 817 ff.) nunmehr darauf hingedeutet, daß der Anspruch des Mieters auf eine Erstrenovierung regelmäßig schon dadurch ausgeschlossen sein kann, daß der Mieter die Wohnung in Kenntnis ihres Zustandes anmietet.
Die Anwendung dieser Ausführungen auf Ansprüche der vorliegend streitgegenständlichen Art ist streitig. Gleiches gilt für die Frage, ob aus mietpreisrechtlichen Erwägungen (§§ 29 a, 30 I. BMG) - die Wohnung des Kl. unterfiel bei Vertragsschluß unstreitig der Preisbindung für Altbauwohnraum - die vom BGH vertretene Rechtsauffassung auch auf den vorliegenden Sachverhalt Anwendung finden kann, denn es könnte auch ein preisrechtlich unzulässiger Verzicht auf die sogenannte Erstinstandsetzung zu erwägen sein.
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Anmerkung: Vgl. auch LG Berlin - 62 S 223/86 - Beschl. v. 23.3.1987