Anspruch des Mieters auf Erstinstandsetzung
§ 536 BGB, § 539 BGB
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Anspruch des Mieters auf Erstinstandsetzung; Zustand; zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeignet
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Zur Frage, ob der Anspruch des Mieters auf eine Erstrenovierung schon dadurch ausgeschlossen sein kann, daß der Mieter die Wohnung in Kenntnis ihres Zustandes anmietet.
Sachverhalt
Wortlaut des Gerichts
Es handelt sich um einen Prozeßkostenhilfe-Beschluß.
Gründe
Wortlaut des Gerichts
Der Kl. begehrt mit der Klage (Anträge zu a. bis g.) die sogenannte Erstinstandsetzung der von ihm mit dem Vertrag vom 27. Februar 1987 angemieteten preisgebundenen Altbauwohnung, wobei die vorgetragenen Ausstattungsmängel zwischen den Parteien als solche unstreitig sind. Dieses grundsätzlich aus § 536 BGB berechtigte Klagebegehren bietet nach Auffassung der Kammer hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 114 ZPO, wobei die dargestellten (Renovierungs-) Schäden den vertragsgemäßen Mietgebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen und so von der Verpflichtung der bekl. Vermieterin umfaßt werden, dem Kl. eine ordnungsgemäße Erstausstattung der Streitwohnung zur Verfügung zu stellen.
Insoweit entspricht es der - bisher - überwiegend vertretenen Rechtsauffassung, die Regelung in § 539 BGB auf den Ausführungsanspruch des Mieters in § 536 BGB keine Anwendung finden zu lassen, so daß danach unerheblich wäre, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang dem Kl. die vorgetragenen Mängel bereits bei Vertragsschluß bekannt waren.
Allerdings hat der BGH im Beschluß vom 1. Juli 1987 (vgl. u. a. in DAS GRUNDEIGENTUM 1987 Seite 817 ff.) nunmehr darauf hingedeutet, daß der Anspruch des Mieters auf eine Erstrenovierung regelmäßig schon dadurch ausgeschlossen sein kann, daß der Mieter die Wohnung in Kenntnis ihres Zustandes anmietet.
Die Anwendung dieser Ausführungen auf Ansprüche der vorliegend streitgegenständlichen Art ist streitig. Gleiches gilt für die Frage, ob aus mietpreisrechtlichen Erwägungen (§§ 29 a, 30 I. BMG) - die Wohnung des Kl. unterfiel bei Vertragsschluß unstreitig der Preisbindung für Altbauwohnraum - die vom BGH vertretene Rechtsauffassung auch auf den vorliegenden Sachverhalt Anwendung finden kann, denn es könnte auch ein preisrechtlich unzulässiger Verzicht auf die sogenannte Erstinstandsetzung zu erwägen sein.
Diese Rechtsfragen sind zur Überzeugung der Kammer über den vorliegenden Rechtsstreit hinaus von so erheblicher Tragweite, daß ihre Entscheidung dem Ur-teilsverfahren vorzubehalten ist. Der Klage ist jedenfalls die gemäß § 114 ZPO zu fordernde hinreichende Erfolgsaussicht nicht abzusprechen.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Vgl. auch LG Berlin - 62 S 223/86 - Beschl. v. 23.3.1987