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Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses

AG Schöneberg6 C 156/8409.05.1984GE 1985, 421

§ 552 BGB, § 564 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses; Mietverhältnis, Beendigung; vorzeitige Entlassung; Nachmieterbenennung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Vermieter darf einen Mieter auch dann, wenn dieser geeignete Nachmieter benennt, noch mindestens zwei Monate am Mietvertrag festhalten.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Daß der Bekl. der Kl. Nachmieter benannt hat, ist bedeutungslos. Der Vermieter darf den Mieter auch dann, wenn dieser geeignete Nachmieter benennt, noch eine gewisse Zeit - mindestens zwei Monate - am Vertrage festhalten, damit er sich in Ruhe nach einem neuen Mieter seiner eigenen Wahl umsehen kann. Denn er ist nicht verpflichtet, mit dem vom Mieter benannten Interessenten einen Mietvertrag abzuschließen.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. AG Tiergarten - 2 C 302/84 - Urt. v. 25.9.1984