Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses
§ 552 BGB, § 564 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses; Mietverhältnis, Beendigung; vorzeitige Entlassung; Nachmieterbenennung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Vermieter darf einen Mieter auch dann, wenn dieser geeignete Nachmieter benennt, noch mindestens zwei Monate am Mietvertrag festhalten.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Daß der Bekl. der Kl. Nachmieter benannt hat, ist bedeutungslos. Der Vermieter darf den Mieter auch dann, wenn dieser geeignete Nachmieter benennt, noch eine gewisse Zeit - mindestens zwei Monate - am Vertrage festhalten, damit er sich in Ruhe nach einem neuen Mieter seiner eigenen Wahl umsehen kann. Denn er ist nicht verpflichtet, mit dem vom Mieter benannten Interessenten einen Mietvertrag abzuschließen.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Vgl. AG Tiergarten - 2 C 302/84 - Urt. v. 25.9.1984