Anschaffung eines Radiators
§ 538 Abs. 2 BGB, § 547 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Anschaffung eines Radiators; Mangel der Mietsache; Schadensersatz des Vermieters; Gewährleistungspflicht des Vermieters; Mangelbeseitigung; Beheizung, ungenügende; Radiator, Anschaffung durch den Mieter; Verwendung, notwendige
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anschaffung eines Radiators keine Maßnahme zur Mangelbeseitigung bei unzureichender Beheizung.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die Gegenforderung steht dem Bekl. nicht zu, da der Erwerb des Radiators keine Mangelbeseitigungsmaßnahme im Sinne des § 538 Abs. 2 BGB bzw. keine notwendige Verwendung im Sinne des § 548 BGB ist. Denn der Ankauf bzw. der Betrieb des Radiators beseitigt nicht den Mangel der unzureichenden Beheizung, sondern bekämpft nur deren Auswirkungen im Wege der Selbsthilfe.