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Anschaffung eines Radiators

LG Berlin64 S 33/8810.11.1988GE 1989, 149

§ 538 Abs. 2 BGB, § 547 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Anschaffung eines Radiators; Mangel der Mietsache; Schadensersatz des Vermieters; Gewährleistungspflicht des Vermieters; Mangelbeseitigung; Beheizung, ungenügende; Radiator, Anschaffung durch den Mieter; Verwendung, notwendige

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anschaffung eines Radiators keine Maßnahme zur Mangelbeseitigung bei unzureichender Beheizung.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die Gegenforderung steht dem Bekl. nicht zu, da der Erwerb des Radiators keine Mangelbeseitigungsmaßnahme im Sinne des § 538 Abs. 2 BGB bzw. keine notwendige Verwendung im Sinne des § 548 BGB ist. Denn der Ankauf bzw. der Betrieb des Radiators beseitigt nicht den Mangel der unzureichenden Beheizung, sondern bekämpft nur deren Auswirkungen im Wege der Selbsthilfe.