Anmietung zum Zwecke der Weitervermietung
BGHVIII ZR 36/8413.02.1985GE 1986, 83; NJW 1985, 1772
§ 556 a BGB, § 564 b BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Anmietung zum Zwecke der Weitervermietung; keine Wohnraummiete; Wohnraummiete, Begriff; Kündigungsschutz, gesetzlicher; Weitervermietung als vertragsmäßiger Gebrauch; Zweckvereinbarung maßgebend
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Mietvertrag, den die Bundesrepublik Deutschland mit dem Vermieter von Wohnungseigentum abschließt, um der ihr nach dem Natotruppenstatut und dem Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut obliegenden Verpflichtung zur Deckung des Wohnraumbedarfs der US Streitkräfte nachzukommen, ist kein Wohnraummietvertrag.