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Anmietung zum Zwecke der Weitervermietung

BGHVIII ZR 36/8413.02.1985GE 1986, 83; NJW 1985, 1772

§ 556 a BGB, § 564 b BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Anmietung zum Zwecke der Weitervermietung; keine Wohnraummiete; Wohnraummiete, Begriff; Kündigungsschutz, gesetzlicher; Weitervermietung als vertragsmäßiger Gebrauch; Zweckvereinbarung maßgebend

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Mietvertrag, den die Bundesrepublik Deutschland mit dem Vermieter von Wohnungseigentum abschließt, um der ihr nach dem Natotruppenstatut und dem Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut obliegenden Verpflichtung zur Deckung des Wohnraumbedarfs der US Streitkräfte nachzukommen, ist kein Wohnraummietvertrag.