Anforderungen an Schallschutzfenster ab Mietspiegel 2019
BGB §§ 558 ff.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Jedenfalls ab dem Berliner Mietspiegel 2019 müssen Schallschutzfenster, um im Rahmen der Orientierungshilfe als wohnwerterhöhend zu gelten, auf einem vergleichbaren technischen Standard sein wie Wärmeschutzfenster, die einen Einbau ab 2002 voraussetzen.
(Leitsatz der Redaktion)
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die zulässige Klage ist unbegründet.
Den Kl. steht kein Anspruch auf Zustimmung zur begehrten Mieterhöhung in Höhe von 9,75 € monatlich zu, § 558 b BGB.
Für die zutreffenderweise in das Mietspiegelfeld G2 des Berliner Mietspiegels 2019 einzuordnende Wohnung kann nicht der Mittelwert von 5,87 €/m2 geltend gemacht werden. Dies folgt daraus, dass von dem Mittelwert ein Abschlag von 20 % vorzunehmen ist. Dem liegt folgende Einordnung der einzelnen Merkmalgruppe zugrunde […]:
Entgegen der Auffassung der Kl. liegt auch das wohnwerterhöhende Merkmal Schallschutz nicht vor. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die von den Kl. genannten Schallschutzfenster, die im Jahre 1980 eingebaut wurden, sich in der Wohnung befinden, so erfüllen diese nicht die Anforderung des Berliner Mietspiegels 2019. Während es im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2017 noch ausreichend war, dass Schallschutzfenster vorliegen, die eingebaut wurden in Wohngebäude, die vor 1995 bezugsfertig waren, so spricht der Berliner Mietspiegel 2019 allein von Schallschutzfenstern. Im Vergleich zu der Wärmeschutzverglasung, welche ein Einbau ab dem Jahre 2002 voraussetzt, wird ersichtlich, dass der Schallschutz zumindest auf einem annähernd ähnlichen technischen Stand sein muss, um das Mietspiegelmerkmal zu erfüllen. Dieser ist bei Schallschutzfenstern aus dem Jahre 1980 nicht mehr gegeben.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Jedenfalls ab dem Berliner Mietspiegel 2019 müssen Schallschutzfenster, um bei Anwendung der Orientierungshilfe als wohnwerterhöhend zu gelten, auf einem vergleichbaren technischen Standard sein wie Wärmeschutzfenster, was einen Einbau ab 2002 voraussetzt; bereits 1980 eingebaute Fenster erfüllen dieses Niveau nicht.
Der Fall
Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts
Die Kläger verlangen Zustimmung zur Mieterhöhung. Das AG hat die Klage abgewiesen, weil die ortsübliche Miete unter Anwendung der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel niedriger sei als die von den Klägern verlangte, wobei vor allem die Frage eine Rolle spielte, ob die 1980 eingebauten Schallschutzfenster noch als wohnwerterhöhend einzustufen waren.
Das Urteil
Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts
Das wohnwerterhöhende Merkmal Schallschutz liege nicht vor. Selbst wenn man davon ausgehe, dass Schallschutzfenster vorhanden seien, die im Jahre 1980 eingebaut wurden, erfüllten diese nicht die Anforderung des Berliner Mietspiegels 2019. Während es im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2017 noch ausreichend gewesen sei, dass Schallschutzfenster in vor 1995 bezugsfertigen Wohngebäuden eingebaut waren, spreche der Berliner Mietspiegel 2019 nur noch von Schallschutzfenstern. Im Vergleich zu der Wärmeschutzverglasung, welche ein Einbau ab dem Jahre 2002 voraussetze, werde ersichtlich, dass der Schallschutz zumindest auf einem annähernd ähnlichen technischen Stand sein müsse, um das Mietspiegelmerkmal zu erfüllen. Dieser ist bei Schallschutzfenstern aus dem Jahre 1980 nicht mehr gegeben.