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Anfechtung von zwecks Ausreise aus der DDR geschlossenen Verträgen

BGHV ZA 5/0719.07.2007ZOV 2007, 145

ZPO § 114 Satz 1

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Keine Anfechtung von zwecks Ausreise aus der DDR geschlossenen Verträgen nach Rücknahme eines Restitutionsantrages.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Der Antrag der Kl. auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird zurückgewiesen, weil die Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, § 114 Satz 1 ZPO.

Das Recht, zur Ausreise aus der DDR geschlossene Verträge anzufechten, ist durch die Restitutionsregelung des Vermögensgesetzes ersetzt worden. Durch die Rücknahme eines Restitutionsantrags wird es nicht wiederhergestellt. Besteht der Kaufvertrag vom 18. September 1989 damit unanfechtbar fort, kann es keine Ansprüche geben, die aus der Nichtigkeit des Vertrages abgeleitet werden.