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Altkaution/Verzinsung

BGHVIII ARZ 3/8208.07.1982MM 1982, 11 S. 13; RiM 1, 687

§ 550 b Abs. 2 BGB, § 535, § 1213 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Altkaution/Verzinsung; Kaution/Verzinsung; Verzinsung/Altkaution; Verzinsung/einer Sicherheitsleistung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Hat der Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung aufgrund eines im Jahre 1972 geschlossenen Mietvertrages eine Barkaution gestellt, so ist der Vermieter auch dann verpflichtet, den Kautionsbetrag vom Empfang an zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu verzinsen, wenn der Vertrag keine ausdrückliche Vereinbarung über die Verzinsung enthält.