Altkaution/Verzinsung
BGHVIII ARZ 3/8208.07.1982MM 1982, 11 S. 13; RiM 1, 687
§ 550 b Abs. 2 BGB, § 535, § 1213 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Altkaution/Verzinsung; Kaution/Verzinsung; Verzinsung/Altkaution; Verzinsung/einer Sicherheitsleistung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Hat der Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung aufgrund eines im Jahre 1972 geschlossenen Mietvertrages eine Barkaution gestellt, so ist der Vermieter auch dann verpflichtet, den Kautionsbetrag vom Empfang an zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu verzinsen, wenn der Vertrag keine ausdrückliche Vereinbarung über die Verzinsung enthält.