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Änderung der Kündigungsgründe

OLG Karlsruhe3 REMiet 10/8102.11.1981MM 1982, 6 S. 16; RiM 1, 402

§ 564 b BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Änderung der Kündigungsgründe; Änderung/der Kündigungsgründe; Kündigung/Änderung der Gründe; Widerspruch/gegen eine Kündigung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Hat der Mieter einer Kündigung des Vermieters aus § 564 b Abs. 1 BGB widersprochen, so darf der Vermieter noch innerhalb der laufenden Kündigungsfrist nunmehr nach § 564 b Abs. 4 BGB kündigen, wenn er in dem Kündigungsschreiben zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, daß die Kündigung nicht mehr auf berechtigte Interessen nach Abs. 1 gestützt wird.