Änderung der Kündigungsgründe
OLG Karlsruhe3 REMiet 10/8102.11.1981MM 1982, 6 S. 16; RiM 1, 402
§ 564 b BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Änderung der Kündigungsgründe; Änderung/der Kündigungsgründe; Kündigung/Änderung der Gründe; Widerspruch/gegen eine Kündigung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Hat der Mieter einer Kündigung des Vermieters aus § 564 b Abs. 1 BGB widersprochen, so darf der Vermieter noch innerhalb der laufenden Kündigungsfrist nunmehr nach § 564 b Abs. 4 BGB kündigen, wenn er in dem Kündigungsschreiben zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, daß die Kündigung nicht mehr auf berechtigte Interessen nach Abs. 1 gestützt wird.