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Abtretung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs

BGHVIII ZR 197/8113.10.1982GE 1983, 119

§ 557 BGB, § 556 BGB, § 398 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Abtretung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs; Vorenthaltung der Mietsache; Nutzungsentschädigung, Anspruch trotz Abtretung des Herausgabeanspruchs; Abtretung des Herausgabeanspruchs, Nutzungsentschädigung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Dem Vermieter steht der Entscheidungsanspruch aus § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann zu, wenn die Mietsache nicht an ihn, sondern aufgrund einer auf den Herausgabe- und Räumungsanspruch beschränkten Abtretung an den Zessionar zurückzugeben ist und der Mieter seine Rückgabepflicht nicht erfüllt.

Abtretung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs — BGH VIII ZR 197/81 — vera