veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Abrechnungspflicht über Heizkostenvorschüsse in der Zwangsversteigerung

AG Charlottenburg8 C 639/8718.12.1987GE 1988, 149

§ 571 BGB, § 57 ZVG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Abrechnungspflicht über Heizkostenvorschüsse in der Zwangsversteigerung; Mietnebenkosten; Heizungskosten; Heizkostenabrechnung, Schuldner; Zwangsversteigerung, Erwerber; Vermieterpflichten, Übergang; Eigentumsübergang

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zur Frage, ob die Vermieterpflicht zur Erteilung einer Heizkostenabrechnung auf den Erwerber in der Zwangsversteigerung übergehen kann.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Der Kl. hat für die hier in Rede stehende Periode keinen Anspruch gem. § 14 Nr. 4 Mietvertrag in Verbindung mit §§ 259, 571 BGB, 57 ZVG auf Erteilung einer Heizkostenabrechnung gegen die Bekl. Die Vermieterpflicht, dem Kl. für die Zeit bis zum 31. Dezember 1985 eine Heizkostenabrechnung zu erteilen, ist nicht gem. § 571 BGB, 57 ZVG auf die Bekl. übergegangen. Der Rechtsübergang erfaßt nur künftig fällige Forderungen (Köhler, Handbuch der Wohnraummiete, 2. Aufl. 1984, § 16 Rdnr. 26). Ansprüche, die schon vor Eigentümerübergang entstanden sind, richten sich weiterhin gegen den vorherigen Eigentümer (Emmerich/Sonnenschein, Mietrecht, 3. Aufl. 1986, § 571 BGB Rdnr. 21; MüKo-Voelskow, Rdnr. 19 zu § 571).

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. AG Neukölln - 4 C 527/88 -, Urt. v. 20.1.1989 [für den Fall einer Zwangsverwaltung]