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Abrechnung nach Gradtagsanteilen

AG Neukölln6 C 158/8813.10.1988GE 1989, 155

§§ 259 BGB, 12 HeizkostenVO

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Abrechnung nach Gradtagsanteilen; Mietnebenkosten, Heizkostenabrechnung, Mieterwechsel während der Heizperiode, Zwischenablesung, Gradtagszahlen-Anteile, Aufteilung der Heizkosten, Heizkostenverteilung, verbrauchsabhängige

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zumindest dann, wenn der Mieterwechsel erst einen (Sommer-)Monat nach der Auswechselung der Verdunster-Ampullen stattgefunden hat, ist eine Zwischenablesung zur Abrechnung der Heizkosten nicht erforderlich.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Das erkennende Gericht ist der Ansicht, daß zumindest bei einer solchen Fallgestaltung wie hier, indem der Mieterwechsel erst einen (Sommer-)Monat nach Auswechselung der Ampullen stattgefunden hat, eine Zwischenablesung nicht erforderlich ist, weil im Normalfall das Ergebnis zu Lasten des neuen Mieters ginge und die Kosten für die Zwischenablesung außerhalb jeden vernünftigen Verhältnisses zur Sache stehen würden. Mit Sternel (Mietrecht III Anm. 416 Fußnote 73 a. E.) ist das erkennende Gericht zumindest bei einer solchen Fallgestaltung wie der vorliegenden der Ansicht, daß hier die Abrechnung auch nach der anderen, durchaus wissenschaftlich begründeten Methode der Aufteilung nach Heizgradzahlen zulässig ist.