Abgrenzung Wohnraum/Geschäftsraum
OLG Stuttgart8 REMiet 3/8407.11.1985GE 1986, 441; RiM 2, 1660
§ 564 b Abs. 1 BGB; § 5 WiStG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Abgrenzung Wohnraum/Geschäftsraum; Wohnraummiete; Geschäftsraummiete; Kündigungsschutz; Weitervermietung; Vertragszweck; Vertragswille; Gebrauch, vertragsmäßiger
Rechtsentscheid
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Ob bei Anmietung eines Gebäudes, das aus mehreren Wohnungen besteht, von denen der Mieter eine Wohnung selbst bewohnt und die übrigen mit Genehmigung des Vermieters untervermietet, ein Mietverhältnis über Wohnraum oder andere Räume (= Geschäftsräume) vorliegt, hängt davon ab, ob nach dem übereinstimmenden Vertragswillen der Parteien der vorherrschende Vertragszweck im eigenen Wohnen des Mieters oder im Weitervermieten liegt.