veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Abgrenzung Wohnraum/Geschäftsraum

OLG Stuttgart8 REMiet 3/8407.11.1985GE 1986, 441; RiM 2, 1660

§ 564 b Abs. 1 BGB; § 5 WiStG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Abgrenzung Wohnraum/Geschäftsraum; Wohnraummiete; Geschäftsraummiete; Kündigungsschutz; Weitervermietung; Vertragszweck; Vertragswille; Gebrauch, vertragsmäßiger

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

Ob bei Anmietung eines Gebäudes, das aus mehreren Wohnungen besteht, von denen der Mieter eine Wohnung selbst bewohnt und die übrigen mit Genehmigung des Vermieters untervermietet, ein Mietverhältnis über Wohnraum oder andere Räume (= Geschäftsräume) vorliegt, hängt davon ab, ob nach dem übereinstimmenden Vertragswillen der Parteien der vorherrschende Vertragszweck im eigenen Wohnen des Mieters oder im Weitervermieten liegt.

Abgrenzung Wohnraum/Geschäftsraum — OLG Stuttgart 8 REMiet 3/84 — vera